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Bereich der geleisteten Dienste:

IURIDICUS
Aleksandra Bogus i Justyna Król - Mura
Partnerschaftsgesellschaft Rechtsberater
Ul. Armii Krajowej 72/2
40-671 Katowice
NIP 954-294-92-18
Tel. 032 202 65-06, fax 032 202 65 07

 

Firmen leisten die Fachrechtsbetreuung für wirtschaftliche Subjekte - Unternehmen, die in verschiedenen Rechtsformen funktionieren und für natürliche Personen in Vermögens- und Familienangelegenheiten.

Bereiche der geleisteten Dienste:

  • Zivilrecht im vollen Bereich
  • Handelsrecht und insbesondere Handelsgesellschaftsrecht (Gründung, Umwandlung, Auflösung, alltägliche Betreuung und Fachzweige des Wirtschaftsrechts)
  • Familienrecht, Scheidungs-, Trennungs-, Unterhalts-, Erbenangelegenheiten mit Steuerverfahren
  • Verwaltungs- und Steuerrecht
  • Regulierung des Rechtszustands von Immobilien
  • Führung der Rechtsprozedur in der Privatisierung und Umwandlung von Unternehmen
  • Vorbereitung von Rechtsunterlagen für Liegenschaftsumlauf,
  • Rechtsbetreuung von Investitionsverträgen und Verfahrens des öffentlichen Vergabewesens
  • Beratung beim Auslandsumsatz
  • Insolvenz- und Sanierungsverfahren
  • Gründung, Umwandlung und Auflösung von Unternehmen
  • Prozessvertretung
  • Vorträge und Schulungen im Bereich des Wirtschaftsrechts
  • Arbeitsrecht

Wir betreuen ländliche und ausländische Unternehmen im Englischen, Französischen, Russischen und Deutschen.

Dienstleistungsform:

  • Laufende Beratung im Sitz der Kanzlei
  • Ständige Dienste von Beratern im Sitz des Auftraggebers, in der vereinbarten Zeit,
  • Persönliche und telefonische Beratungen außer der Dienstzeit, Beteiligung an Verhandlungen mit Handelspartnern,
  • Vorbereitung von Rechtsauskünften, Gutachten und Expertisen für laufende Aufträge ,
  • Vorbereitung von Organisationsunterlagen und Akten des inneren Rechts des Unternehmens,
  • Rechtsvertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren .

Kostenberechnung - in Varianten:

I. - Laut Spezifikation
- Laut der Artspezifikation der geleisteten Dienste mit der Stundensatz ,
- Getrennt werden berechnet:

  • - Zufahrtkosten (nach der Kilometersatz wie bei Budgeteinheiten) ,
  • - Gerichts-, Staatskasse-, Notar-, Übersetzungskosten, Fachexpertisen, Unterlagenerwerb und andere Kosten - mit dem Auftraggeber vereinbart
  • - Kosten der Verfahrensvertretung - nach dem Verordnung des Justizministers vom 28.07.2002 über Rechtsberaterkosten (Dz. U. 163 / 1349 / 2002 mit Än.)

II. - Monatspauschale - individuell mit dem Auftraggeber vereinbart

  • Rückgabe von Zufahrtkosten und Amtsgebühren wie oben,
  • Kosten der Verfahrens- und Vollstreckungsvertretung - wie oben.
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